Flohmarkt Ferdinand

Der Flohmarkt für alles rund um´s Kind im Altensteiner Oberland

Die am häufigsten gestellten Fragen:

1. Wie kann ich am Flohmarkt teilnehmen?
2. Muss ich meine Sachen selber verkaufen?
3. Wozu dient die Verkäufernummer?
4. Wie viele Teile darf ich abgeben?
5. Muss ich meine Artikel mit einem Etikett versehen?
6. Können die Käufer den Preis noch verhandeln?
7. Was mache ich mit kleinen Teilen wie Söckchen und Spielsachen?
8. Was kann ich alles abgeben?
9. Kann ich auch CD`s, Computerspiele und Videos verkaufen?
10. Wann gebe ich meine Sachen ab?
11. Wie stellen sie sicher, das jeder seinen Verkaufserlös erhält?
12. Ich habe meinen Teilnahmebeleg verloren, was mach ich nun?
13. Welchen Betrag erhalte ich vom Verkaufserlös meiner Artikel?
14. Behalten sie Geld vom Verkaufserlös für sich ein?
15. Was passiert mit Sachen die nicht mehr abgeholt werden?

1. Wie kann ich am Flohmarkt teilnehmen?
„Verkaufen kann jeder, der sich rechtzeitig für den nächsten Flohmarkt angemeldet hat (der jeweilige Anmeldetermin wird immer neu bekannt gegeben). Als Anmeldebestätigung erhalten sie eine individuelle Verkäufernummer und sind damit für den jeweiligen Flohmarkt als Verkäufer registriert. Nummern aus vorhergehenden Flohmärkten sind nicht mehr gültig.“

2. Muss ich meine Sachen selber verkaufen?
„Nein, diese Arbeit übernehmen wir für sie. Wir sortieren die Kleidung nach Größen, so das jeder Käufer immer alle Artikel in der benötigten Größe an einem Tisch findet.“

3. Wozu dient die Verkäufernummer?
„Mit dieser Nummer ordnen wir beim Kassieren den Erlös ihrem Namen zu. Verkäufernummern sind daher auch nicht übertragbar. Waren ohne Verkäufernummer können von uns nicht verkauft werden. Ebenso sollten sie unbedingt alle Kartons, Kisten, Körbe oder Taschen in denen Sie Ihre Artikel abgeben, an mehreren Stellen mit ihrer Verkäufernummer kennzeichnen.“

4. Wie viele Teile darf ich abgeben?
„Jeder Verkäufer darf 50 Artikel abgeben, darin dürfen aber höchstens 3 Paar Schuhe enthalten sein. Mehrteilige Artikel (z.B. ein Schlafanzug mit Ober- und Unterteil) zählt dabei selbstverständlich nur als ein Artikel. Diese Artikel bitte so abgeben, dass kein Einzelteil davon verloren gehen kann.“

5. Muss ich meine Artikel mit einem Etikett versehen?
„Ja, ansonsten können Ihre Artikel nicht verkauft werden! Bitte verwenden Sie dazu ausschließlich unseren Etikettengenerator. Hier geben sie einfach nacheinander alle ihrer Artikel ein und erhalten dann ein PDF-Dokument mit Ihren Etiketten. Sie können dabei aus einer Vielzahl an Etikettenformaten der gängigen Hersteller wählen, oder alternativ auf Normalpapier ausdrucken um die Etiketten selbst aus zuschneiden und z.B. mit einem breitem Tesafilm zu befestigen. Bitte achten Sie darauf, dass die Etiketten sich nicht all zu leicht ablösen und andererseits die Artikel durch die Etiketten nicht beschädigt werden. Im Zweifel kleben Sie die Etiketten einfach auf ein Stück Karton und befestigen dieses Schildchen mit einer kurzen Schnur.
Achtung: Bitte aus Sicherheitsgründen keine Stecknadeln, Tacker oder andere scharfkantigen Mitteln zur Befestigung der Etiketten verwenden!

6. Können die Käufer den Preis noch verhandeln?
„Nein, der Preis den sie für ihre Waren festlegen ist für uns bindend. Wollen sie bei Großteilen (Kinderwagen u.a.) einen Rabatt geben, damit der Artikel verkauft wird, sollten sie dies vorher mit der Kollegin welche für diesen Bereich zuständig ist abklären. Bei allen anderen Waren ist auf Grund der Menge solch ein Rabatt nicht möglich.“

7. Was mache ich mit kleinen Teilen wie Söckchen und Spielsachen?
„Kleinteile wie Söckchen, Unterwäsche oder Spielsachen können sie als Sets (2 oder mehr) in Tüten verpackt anbieten... Vorteil: Hier zählt die Tüte als ein Teil!"

8. Was kann ich alles abgeben?
„Abgeben können sie bis zur Grenze von 50 Teilen alles was ein Kind benötigt. Von Kleidung (von Kopf bis Fuß – auch Umstandskleidung) Spielsachen (von Bilderbuch bis Fahrrad) Kinderwagen, Laufgitter, Hochstuhl, Kinderzimmerteppiche & Lampen, Schulranzen, Radios, Treppenschutzgitter, Windeleimer, Babybadewannen, Gartenspielsachen, Schreibtischutensilien, Kinderstühle & Tischchen, Puppenwagen, Rollschuhe bis zum Wickeltisch (bei solchen Großteilen bitten wir aber vorher um einen Hinweis)“
Achtung: Bei Babysachen wie Fläschchen, Nuckel, Trinklerntassen oder anderem werden nur original verpackte (neue) Teile angenommen. Autokindersitze müssen ein gültiges Prüfzeichen (min. nach ECE 44/03) aufweisen, da ältere Typen seit April 2008 aus Sicherheitsgründen nicht mehr verwendet werden dürfen!

9. Kann ich auch CD`s, Computerspiele und Videos verkaufen?
„Natürlich können auch Videos, CD`s, Computerspiele und andere Medien verkauft werden. Allerdings bitten wir zu beachten, das diese nur als Originalmedien angenommen werden. Kopien oder gebrannte CD`s werden wir nicht verkaufen. Ebenso werden nur Medien mit einer Altersfreigabe bis 12 Jahre angenommen.“

10. Wann gebe ich meine Sachen ab?
„Annahme der Artikel ist immer am Tag vor dem Flohmarkt von 17:00 bis 18:30 Uhr.“ Bitte lesen sie sich unsere Teilnahmebedingungen genau durch, da Sie bei Abgabe ihre Waren Unterschreiben müssen, dass Sie mit den Teilnahmebedingungen einverstanden sind.
Hinweis: Daher müssen zu Artikelabgabe auch alle Verkäufer persönlich erscheinen. Ansonsten ist zwingend eine entsprechende schrifftliche Vollmacht mit Ausweiskopie erforderlich!

11. Wie stellen sie sicher, das jeder seinen Verkaufserlös erhält?
"Durch eine persönliche Verkäufernummer ist die eindeutige Zuordnung des jeweiligen Verkaufspreis zum jeweiligen Verkäufer gegeben. Um Fehler beim Kassieren zu vermeiden, befindet sich außerdem auf jedem Etikett eine individueller Barcode, welcher elektronisch erfasst wird. Mit einem Teilnahmebeleg welchen jeder registrierte Verkäufer bei Artikelabgabe erhält, stellen wir außerdem sicher das auch wirklich nur der Eigentümer der Waren den Verkaufserlös ausbezahlt bekommt.“
Tipp: Sollten Freunde oder Verwandte für sie den Verkaufserlös und die restlichen Sachen abholen, vergessen sie nicht Ihren Teilnahmebeleg mitzugeben und diesen als Vollmacht auf der Rückseite zu Unterschreiben! Ohne diesen werden wir kein Geld ausbezahlen.

12. Ich habe meinen Teilnahmebeleg verloren, was mach ich nun?
„Da der Teilnahmebeleg zur Identifizierung des rechtmäßigen Besitzers der Waren dient, sollten sie hierauf besonders gut achten! Sollte dieser dennoch einmal verloren gehen, müssten sie sich mit einem amtlichen Dokument (Personalausweis, Führerschein) ausweisen.“

13. Welchen Betrag erhalte ich vom Verkaufserlös meiner Artikel?
„Sie erhalten 90% des Verkaufserlöses direkt ausbezahlt (abzüglich der Startgebühr). 10% des Erlöses behalten wir ein, dieser Betrag wird vollständig an gemeinnützige Einrichtungen und Projekte im Altensteiner- Oberland (Bad Liebenstein, Schweina, Steinbach und Umgebung) verteilt. (z.B. Kindergärten, Grundschulen, usw.) und kommt somit wieder unseren Kindern zugute.“

14. Behalten sie Geld vom Verkaufserlös für sich ein?
„Nein. Wir arbeiten alle ehrenamtlich und unentgeltlich! Die gesamten 10% Einbehalt des Verkaufserlöses werden gespendet. Lediglich die Startgebühren werden als Unkostenbeitrag zur Deckung der notwendigen Ausgaben für Reinigung, Strom, Miete, Werbung usw. benötigt.“

15. Was passiert mit Sachen die nicht mehr abgeholt werden?
„Artikel die nicht mehr von den Verkäufern abgeholt werden, sowie übriggebliebene Artikel an denen sich keine Verkäufernummer befindet, werden von uns gesammelt und an gemeinnützige Einrichtungen gespendet (z.B. Salzunger Tafel, Kinderheime usw.)!“

 

Termininfo

Einen herzliches Dankeschön an alle Helfer, Verkäufer und Kunden für Ihre Unterstützung und die rege Teilnahme am 43. Flohmarkt Ferdinand. Wir hoffen, Sie sind auch beim nächsten Flohmarkt wieder mit dabei.
Der Termin für den nächsten Flohmarkt steht aktuell noch nicht fest, wird aber in kürze an dieser Stelle beckant gegeben.
Ihr Team des Flohmarkt Ferdinand

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